ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN
1. INHALT DER ANGEBOT / HAFTUNG
Die Informationen zu unseren Immobilienangeboten erhalten wir vom Verkäufer, Vermieter, Verpächter, Bauherren, Bauträger und Behörden oder den jeweils angegebenen Stellen. Für die Richtigkeit und Vollständigkeit der Angaben kann keine Haftung übernommen werden.
Darüber hinaus kann die HERZOG Immobilien GmbH für die Objekte keine Gewähr übernehmen und für die Bonität der Vertragspartner nicht haften.
Sämtliche Angebote sind freibleibend, ein Zwischenverkauf bleibt vorbehalten. Verbindliche Zusagen der HERZOG Immobilien GmbH zur Vertragsgelegenheit bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform und Anerkenntnis durch Unterschrift.
Ist die von der HERZOG Immobilien GmbH nachgewiesene Gelegenheit zum Abschluss des Vertrages dem Empfänger des Angebotes bereits bekannt, erklärt er das der HERZOG Immobilien GmbH innerhalb einer Frist von 5 Tagen und führt den Nachweis, woher seine Kenntnis stammt. Spätere Widersprüche braucht die HERZOG Immobilien GmbH nicht gegen sich gelten zu lassen.
2. GEGENSTAND DES AUFTRAGS
Gegenstand des Auftrags ist der Nachweis und/oder die Vermittlung zu der jeweiligen Vertragsgelegenheit. Im Erfolgsfall ist vom Käufer/Mieter und je nach Vertragsgestaltung vom Verkäufer / Vermieter eine Provision in Höhe der ortsüblichen Courtage vom Wirtschaftswert zu zahlen. Wir bieten weder Rechts- noch Steuerberatung.
3. WEITERGABEVERBOT
Die Informationen über die Vertragsgelegenheit sind nur für Sie bestimmt. Eine Weitergabe der Informationen ist nicht gestattet. Für den Fall der Weitergabe und Vertragsschluss durch den Dritten sind Sie ebenfalls provisionsverpflichtet.
4. ERLAUBTE DOPPELTÄTIGKEIT
Der Eigentümer der Immobilie hat uns mit dem Vertrieb beauftragt. Es ist uns daher erlaubt, sowohl für Sie, als auch für den Eigentümer vermittelnd tätig zu werden.
5. SALVATORISCHE KLAUSEL UND GERICHTSSTAND
Sollte eine der vorstehenden Klauseln ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, so wird die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen dadurch nicht berührt.
Ist unser Kunde Vollkaufmann, Bauträger oder in Bausachen kundig oder unterhält er keinen Wohnsitz in Deutschland, gilt als Gerichtsstand und Erfüllungsort unser Geschäftssitz (Lörrach).
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